Fördermittel
Wir unterstützen Sie umfassend bei folgenden Fragestellungen:
Wie sanieren Sie, damit Sie von der Kreditanstalt für Wiederaufbau gefördert werden..
Welche Förderprogramme treffen auf Sie zu?
Sind z.B. Kriterien für einen KfW-Gebäudesanierungkredit (mit Teilschulderlass) gegeben?
Wohin wenden Sie sich für die Förderung Ihrer Sanierung.
Wichtig:
Die Vor-Ort-Beratung muss vor der Planung der Sanierung durchgeführt werden. Denn nur so können alle Chancen zur Energieeinsparung und finanziellen Förderungen nutzen.
Welche Gebäude kommen in Frage?
Die Gebäude müssen sich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befinden.
Die Baugenehmigungen müssen vor 1984 (alte Bundesländer) beziehungsweise vor 1989 (neue Bundesländer) erteilt worden sein.
Mehr als die Hälfte der Gebäudefläche des betreffenden Objekts muss zu Wohnzwecken genutzt werden.
Wer wird gefördert?
Gebäudeeigentümer:
- Natürliche Personen, kleine mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (inkl. Wohnungs- und Landwirtschaft).
- Juristische Personen und sonstige Einrichtungen mit gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken.
Wohnungseigentümer:
- Wenn das gesamte Gebäude untersucht werden kann.
Die Förderung besteht in der Gewährung eines nichtrückzahlbaren Zuschusses zu den in Rechnung gestellten Ausgaben
für die Beratung (Beratungshonorar); das Beratungshonorar schließt die notwendigen Ausgaben und gegebenenfalls die
Reisekosten des Beraters ein. Die Umsatzsteuer ist nicht zuwendungsfähig. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von
der Anzahl der Wohneinheiten des zu beratenden Gebäudes.
Da der Umfang der Förderung sich häufig ändert, muss die Förderung jeweils im Einzelfall
abgeklärt werden!