Fragen und Antworten (FAQ)
Was ist ein Energieausweis für Gebäude?
Ein Energieausweis für Gebäude ist ein Ausweis über die Energieeffizienz eines Gebäudes. Mit Hilfe des Energieausweises können Gebäude energetisch miteinander verglichen werden.
Warum soll es einen bundeseinheitlichen Energieausweis für Gebäude geben?
Zur Zeit gibt es unterschiedliche regionale Energieausweise, die unterschiedliche Ergebnisse und Kennwerte ausweisen. Für ein Gebäude, das mit unterschiedlichen regionalen Energieausweisen berechnet würde, lägen unterschiedliche und damit nicht vergleichbare Ergebnisse vor.
Was ist das Ziel des Energieausweises?
Ziel ist es, Transparenz im Gebäudebereich zu erzielen. Der Energieausweis weist die Energieeffizienz als Qualitätsmerkmal eines Gebäudes aus. Der Energiebedarf wird "sichtbar".
Wie hoch sind eigentlich die monatlichen Energiekosten pro Haushalt?
Rund 120.00 Euro gibt jeder Haushalt im Durchschnitt monatlich für den
häuslichen Energieverbrauch aus, davon einen Großteil für Heizung und Warmwasser.
Seit 1998 sind diese Ausgaben um rund 20% gestiegen.
Quelle: Statistisches Bundesamt; Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 1. Halbjahr 2003, Wiesbaden 2004.
Was steht bzgl. des Energieausweises in der EU-Gebäuderichtlinie?
Die EU-Richtlinie schreibt einen Energieausweis für sämtliche Gebäude vor,
also für Wohn- und Nichtwohngebäude.
Der Energieausweis nach der EU-Richtlinie muss drei wesentliche Aussagen enthalten:
- Energiekennwert über die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes
- Vergleichswerte zu anderen Gebäuden
- Sanierungsempfehlungen
Was ist der Unterschied zwischen einem Energiepass und einem Energieausweis?
Es gibt keinen Unterschied.
Energiepass und Energieausweis sind Synonyme. Die EU-Gebäuderichtlinie verwendet den Begriff Energieausweis. In Deutschland ist der Begriff Energiepass jedoch schon früher üblich gewesen. So gab es schon vor der Verabschiedung der EU-Richtlinie zahlreiche lokale Energiepässe.
Ab welchem Zeitpunlt muss ein Energieausweis ausgestellt werden?
Die EU-Gebäuderichtlinie sieht die Einführung von Energieausweisen ab dem 4. Januar 2006 vor.
Für die Ausstellung von Energieausweisen in Deutschland gilt jedoch das Datum, zu dem die Energieeinsparverordnung 2006 in Kraft tritt.
Wann muss ein Energieausweis ausgestellt werden?
Bei Bau, Verkauf oder Vermietung muss dem Käufer oder Mieter vom Eigentümer
ein Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz vorgelegt werden.
Das heißt: zieht ein Mieter in einem Mehrfamilienhaus aus, so muss dem potentiellen Nachmieter ein
Energieausweis vorgelegt werden, so dass dieser eine Information über die Energieeffizienz des
betreffenden Gebäudes erhält.
Verkauft jemand sein Haus, so ist auch in diesem Fall dem Interessenten ein Ausweis über die Energieeffizienz des Hauses vorzulegen.
Für welche Häuser bzw. Gebäude muss ein Energieausweis ausgestellt werden?
Für alle Neubau oder Altbauten.
Auch kommt es nicht auf den Nutzungszweck an. Der Energieausweis ist also für Wohn- und Nichtwohngebäude auszustellen.
Für den Neubaubereich gibt es jedoch schon seit 1995 Energiebedarfsausweise, die im Rahmen der 3. Wärmeschutzverordnung (1995) bzw. der Energieeinsparverordnung 2002 geregelt waren bzw. sind.
Was kostet ein Energieausweis?
Die Kosten für den Energieausweis werden durch den Aussteller und den Kunden entsprechend dem Aufwand für das Gebäude festgelegt. Hier gibt es keine Vorgaben.
Wie läuft eine Energieausweis-Erstellung ab?
Um zu einem Energieausweis zu kommen, ist kein Amt oder eine Behörde notwendig.
Das Verfahren ist ganz einfach. Sie erteilen uns einen Auftrag, wir kommen ins Haus, nehmen das Gebäude auf, und berechnen Ihren Energieausweis. Der wird Ihnen übergeben oder zugeschickt.
Sieht der Ausweis für alle Wohnungen eines Gebäudes gleich aus?
Ja, denn der Energieausweis kann nur für das gesamte Gebäude ausgestellt werden.
Der Energieausweis soll zeigen, wie gut die wärmedämmenden Eigenschaften der Gebäudehülle und die Qualität der Heizungsanlage sind. Diese beziehen sich immer auf das gesamte Gebäude.
Innerhalb eines Gebäudes macht eine Unterscheidung von Wohnungen keinen Sinn. Zwischen einzelnen Wohnungen befinden sich in der Regel keine nennenswerten Wärmewiderstände, so dass sich die Wärme im Gebäude verteilt.
Mieter die oberhalb oder neben einer „gut beheizten“ Wohnung wohnen kennen die Situation: Sie selbst müssen Ihre Heizungen meist kaum aufdrehen und haben es dennoch angenehm warm.
Dachwohnungen brauchen in der Regel mehr Heizenergie als mittig gelegene Wohnungen. Würden die schlechter gelegenen Wohnungen nicht beheizt werden, müssten auch die Mieter in den zentral gelegenen Wohnungen mehr heizen.
Alle Mieter profitieren also davon, dass auch die im Dach und am Rand des Hauses gelegenen Wohnungen beheizt werden. Es wird deutlich, dass also nur das gesamte Gebäude energetisch beurteilt werden kann.
Warum sind im Energieausweis keine Heizkosten enthalten?
Der Energieausweis betrachtet ausschließlich die energetische Qualität des Gebäudes.
Dabei berücksichtigt er alle relevanten Details von Heizung, Fenster, Decken, Außenwänden und anderen Bauteilen. Damit lassen sich grundsätzlich Aussagen zur energetischen Qualität des Gebäudes treffen, die auch über mehrere Jahre hin Gültigkeit haben.
Heizkosten sind demgegenüber von einer Fülle weiterer Faktoren beeinflusst, die nicht vom Gebäudeeigentümer gesteuert werden können. So sind die Heizkosten maßgeblich davon abhängig, ob jemand viel oder wenig heizt oder auch von unterschiedlichen klimatischen Bedingungen je nach Jahr. Zusätzlich werden die Heizkosten von den Energiepreisen beeinflusst, die sich ja – leider - auch fortwährend ändern.
Der Energieausweis soll zukünftige Nutzer von Gebäuden darüber informieren, ob bei einem Gebäude tendenziell hohe oder niedrige Energieverbräuche zu erwarten sind. Die tatsächliche Höhe der Verbräuche ergibt sich jedoch, wie oben dargestellt, aus vielen Faktoren auf die der Nutzer auch entsprechenden Einfluss hat.
Wenn der Energieausweis keine konkreten Ausssagen über den Verbrauch des einzelnen Mieters macht, was nutzt er ihm dann?
Wie bei Kühlschränken und Autos wird bei der Bedarfsberechnung ein Normverbrauch erstellt.
Alles andere würde keine Vergleichbarkeit gewährleisten. Der Nutzen besteht darin, Gebäude vor dem Abschluss eines Miet- bzw. Kaufvertrages miteinander vergleichen zu können.
Als Qualitätssiegel für das Gebäude verschafft er dem Mieter eine höhere Transparenz, wie es um den Energiebedarf des Gebäudes bestellt ist. Gebäudebesitzer erhalten ihrerseits die Möglichkeit mit der energetischen Qualität des Gebäudes und mit durchgeführten Modernisierungsmaßnahmen zu werben.
Zudem können die im Rahmen der Energieausweisausstellung aufgenommenen Gebäudedaten für die Detailplanung von Modernisierungsmaßnahmen benutzen und somit die Gesamtkosten für Modernisierungen reduziert werden.
Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
Die EU-Gebäuderichtlinie gibt für den Energieausweis eine maximale Geltungsdauer von 10 Jahren vor.
Die genaue Geltungsdauer für Energiepässe in Deutschland wird in der EnEV 2006 geregelt.
Die Gültigkeit der dena-Energieausweise über 2006 hinaus kann damit als gesichert angesehen werden. Die Dauer der Gültigkeit wird voraussichtlich 10 Jahre ab dem Erstellungsdatum betragen.